Gebührenordnung
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am 7. Dezember 2017 folgende Artikelsatzung beschlossen:
Artikel 6
Änderung der Satzung (Gebührenordnung) für die Stadtbibliothek Offenbach am Main
§1
Die Stadtbibliothek der Stadt Offenbach mit Sitz in Offenbach am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Offenbach und dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiterund Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung der Stadtbibliothek verwirklicht.
Es werden folgende Entgelte erhoben:
(1) für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbibliothek inklusive des Jahresausleihentgelts für das erste sowie jedes weitere Jahr:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Hauptausweis) EUR 10,00
Für eine Partnerin * einen Partner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnt (Partnerausweis) EUR 5,00
Bei Empfang von Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei Vorlage eines Rentenausweises, eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises, eines Schwerbehindertenausweises (GdB min. 80%) EUR 5,00
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kostenfrei
Institutionenausweis für Mitarbeiter*innen von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen bei Vorlage eines Beschäftigungsnachweises Kostenfrei
Für Inhaber eines gültigen gebührenpflichtigen Kooperationsausweises der Stadtbücherei Frankfurt und der Stadtbibliothek Neu-Isenburg Kostenfrei
Für Flüchtlinge und Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus Kostenfrei
Für Inhaber der hessischen Ehrenamtscard Kostenfrei
(2)
Einmalausleihe Max. 5 Medien EUR 2,00
(3)
Ersatz des Leseausweises EUR 2,00
§2 Zusatzleistungen
(1)
Vormerkgebühren pro Medium inkl. Porto EUR 1,00
(2)
Auswärtiger Leihverkehr pro Medieneinheit inkl. Porto EUR 2,00
(3)
Mahngebühren Bearbeitungsgebühr inkl. Porto (fällt pro schriftlicher Aufforderung zur Rückgabe der Medien an) EUR 1,50
§3 Überschreitung der Leihfrist
(1)
Versäumnisgebühren
Leser ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium EUR 0,50
Leser bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium EUR 0,25
(3) Die Höchstgrenze für Versäumnisgebühren liegt bei
EUR 20,00 für Leser ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
EUR 5,00 für Leser bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird der Benutzerausweis für eine weitere Ausleihe gesperrt.
(4)
Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht.
§4
Die Beitreibung nicht zurückgegebener Medien und der nach der Gebührenordnung angefallenen Geldbeträge erfolgt auf dem Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Artikel 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Offenbach am Main, 7. Dezember 2017
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main -Dezernat I
Oberbürgermeister
(bekanntgemacht in der Offenbach-Post vom 13. Dezember 2017)